ALLGEMEIN

Diese Rubrik dient den Interessierten, Dinge zu erfahren, die möglicherweise nicht so bekannt sind, aber umso mehr nicht unwichtig sind.

Martina schenkte 2 wunderbaren Kindern relativ bald hintereinander das Leben und nahm KEIN Karenzgeld in Anspruch (obwohl eine temporäre Anstellung während der Schwangerschaft für uns kein Problem gewesen wäre), Reinhard schuftete ein Berufs-Leben lang und zahlte brav ins System. Wenn in der damaligen Firma zu wenig Geld vorhanden war, erhielten alle bis auf ihn ihre Gehälter, alle Abgaben wurden immer termingerecht bezahlt. Martina erlitt einen Schlaganfall, Reinhard verlor als Angestellter daraufhin den Job, weil nicht mehr flexibel genug einsetzbar.

Martina kann nicht mehr alleine sein und für Reinhard ist der Jobmarkt offenbar verschlossen, so suchten wir eine Möglichkeit, unser Leben derart zu gestalten, dass wir für einander da sein können und mit unserem Budget von weniger als € 40 pro Tag das Auslangen zu finden und niemandem zur Last fallen. So kam es dazu, daß wir nach Abklärung mit der GKK (!) uns ein Schiff anschafften und Immobilien dafür veräußerten. Vor Kurzem wurden Reinhard Leistungen plötzlich von der Krankenkassa verweigert und wir mußten uns als "Systemausnutzer" bezeichnen lassen.

Alle Erfahrungen, welche irgendwie in Zusammenhang stehen, brav im Hamsterrad zu schuften und danach das Fell über die Ohren gezogen zu bekommen, möchten wir hier mit Dir, lieber Leser, teilen. Vielleicht hilft es Dir, nicht in die selbe Fallen zu tappen. Die Auflistung ist keinesfalls aufzufassen als Anleitung für Entscheidungen sondern soll nur eine Sammlung von Informationen bilden, um Entscheidungen so zu treffen, daß man nicht böse überrascht wird.

 

Wir ersuchen ALLE Leser, uns Erfahrungen (sowie Belege dafür) mitzuteilen, damit diese hier der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden können.


VERSTEUERUNG BEI IMMOBILIENVERÄUSSERUNG

Wird eine Immobilie veräussert, welche für durchgehend 2 Jahre NICHT selbst bewohnt wurde, ist eine Steuerabgabe  von 25% der Differenz von Verkaufs- minus Anschaffungswert fällig. Angerechnet werden alle Investitionen. Daher UNBEDINGT ALLE Belege (vom Bauunternehmen bis hin zur Schraube in der Wand) in einem großen Karton aufbewahren!!! Alle Erben unbedingt darauf achten, daß diese Box nicht verloren geht, brav weiter sammeln und weiter vererben! Die Unterlagen sind die einzige Möglichkeit, die Differenz und damit die Steuerlast zu reduzieren.


BESCHRÄNKTE / UNBESCHRÄNKTE Steuerpflicht

Generell ist es so, daß man in jenem Staat, welcher Mittelpunkt des Lebensinteresses darstellt, UNBESCHRÄNKT steuerpflichtig ist. D.h. man zahlt für Einkommen, welche in anderen Staaten erwirtschaftet werden, auch in diesen (anderen) Staaten die Einkommensteuer. Im Land, welches den Lebensmittelpunkt bildet (Österreich) werden diese "ausländischen Einkommen" berücksichtigt (addiert), um die korrekte Steuerprogression im Heimatland zu ermitteln.

BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT in Österreich: Sollte das Finanzamt zur Ansicht kommen, der Lebensmittelpunkt wäre nicht in Österreich, ist man beschränkt steuerpflichtig. Erwirtschaftet man dabei Einkommen in Staaten, welche NICHT Lebensmittelpunkt sind (z.B. Mieteinnahmen), schlagen die meisten Heimat-Finanzämter einen pauschalen Zurechnungsbetrag dem jährlichen Einkommen zu, welches zu versteuern ist - es wird sozusagen vorausgesetzt, dass man irgendwo auf der Welt Einkommen erwirtschaftet. In Österreich beträgt dieser Pauschalbetrag derzeit € 9.000 (2017).


LEBENSMITTELPUNKT - BETRACHTUNG

Für uns überraschend ist auch die Tatsache, dass die Sozialversicherung den Lebensmittelpunkt anders auffassen darf als das Finanzamt. So kommt es, daß man, obwohl man in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und ein Leben lang nicht wenig ins Gesundheitssystem einbezahlt hat, aus der Sozialversicherung ausgeschlossen wird, obwohl man gesundheitliche Probleme hat und diese KOSTENGÜNSTIGER behandeln läßt als in Österreich. Eine private Versicherung ist dann nötig! Es ist bisher noch nicht möglich gewesen zu erfahren, WANN der Lebensmittelpunkt gem. Auffassung der Sozialversicherung NICHT in Österreich liegt. Auskunft darüber wollte man bei der Ombudsstelle der NOEGKK nicht geben. Definitiv reichen Hinweise im Internet, welche von der SV offenbar nicht recherchiert werden müssen, um von den Leistungen der GKK RÜCKWIRKEND(!) ausgeschlossen zu werden.


MwSt für Schiff in der EU

Für eine in der EU befindlichen Yacht ist die MwSt in einem EU-Land abzuführen. Beim Kauf eines Schiffes muß daher unbedingt die Bescheinigung der Abfuhr der MwSt vom Vor-Eigner übernommen werden, andernfalls die MwSt wieder fällig wird. Wird eine Yacht, für welche nachweislich die MwSt entrichtet wurde, nach länger als 3 Jahren durchgängigem Aufenthalt außerhalb der EU wieder in die EU gebracht, wird die MwSt erneut fällig! Die MwSt ist in jenem Land zu entrichten, in dem die Yacht in die EU eingeführt wird (in der Regel der erste EU-Hafen, der angelaufen wird). Zu bedenken ist, daß die MwSt - Sätze der einzelnen EU-Länder unterschiedlich ist.

Die MwSt wird nicht fällig:

Wenn das Schiff in keinem EU-Land registriert ist und der Skipper kein EU-Bürger ist und der Aufenthalt innerhalb der EU 180 Tage im Jahr nicht überschreitet.

Einige Gebiete innerhalb der EU haben steuerlichen Sonderstatus, wie Gibraltar und die Kanarischen Inseln - dort wird keine MwSt fällig.

 

Vergleich MwSt - Sätze in der EU (Link zu WKO):